18a_asylg
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====== § 18a AsylG: Verfahren bei Einreise auf dem Luftwege ====== | ====== § 18a AsylG: Verfahren bei Einreise auf dem Luftwege ====== | ||
- | ===== - Bundesverfassungsgericht, | + | ===== - Bundesverfassungsgericht, |
Es ist nicht abschließend geklärt, ob die Unterbringung im Transitbereich nach Ablehnung des Asylantrages eine Freiheitsentziehung im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG darstellt. | Es ist nicht abschließend geklärt, ob die Unterbringung im Transitbereich nach Ablehnung des Asylantrages eine Freiheitsentziehung im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG darstellt. |
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