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18a_asylg

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 ====== § 18a AsylG: Verfahren bei Einreise auf dem Luftwege ====== ====== § 18a AsylG: Verfahren bei Einreise auf dem Luftwege ======
  
-===== - Bundesverfassungsgericht, B. v. 23.10.2014, 2 BvR 2566/10 =====+===== - Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.10.2014, 2 BvR 2566/10 =====
  
 Es ist nicht abschließend geklärt, ob die Unterbringung im Transitbereich nach Ablehnung des Asylantrages eine Freiheitsentziehung im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG darstellt. Es ist nicht abschließend geklärt, ob die Unterbringung im Transitbereich nach Ablehnung des Asylantrages eine Freiheitsentziehung im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG darstellt.
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