33_asylg
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===== - Abs. 2: Vermutung des Nichtbetreibens ===== | ===== - Abs. 2: Vermutung des Nichtbetreibens ===== | ||
- | ==== - Satz 1 Nr. 2: Unterauchen | + | ==== - Satz 1 Nr. 2: Untertauchen |
=== - VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.10.2025, 3 L 4061/25.A === | === - VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.10.2025, 3 L 4061/25.A === | ||
- | >**Diesen Anforderungen hat das Bundesamt vorliegend nicht genügt. Die sachliche Feststellung im Bescheid vom 23.05.2024, nach den Erkenntnissen des Bundesamtes gelte der Antragsteller seit dem 01.08.2022 als untergetaucht, | + | >Diesen Anforderungen hat das Bundesamt vorliegend nicht genügt. Die sachliche Feststellung im Bescheid vom 23.05.2024, nach den Erkenntnissen des Bundesamtes gelte der Antragsteller seit dem 01.08.2022 als untergetaucht, |
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