====== § 107 AufenthG: Stadtstaatenklausel ====== ===== - Wortlaut =====
Die Senate der Länder Berlin, Bremen und Hamburg werden ermächtigt, die Vorschriften dieses Gesetzes über die Zuständigkeit von Behörden dem besonderen Verwaltungsaufbau ihrer Länder anzupassen.
~~socialite~~ ~~DISCUSSION~~