====== Art. 11 ARB 1/80 [Staatsangehörige der Mitgliedstaaten und ihre Familienangehörigen in der Türkei] ====== ===== - Wortlaut =====
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten, die dem regulären Arbeitsmarkt der Türkei angehören, und ihre Familienangehörigen, welche die Genehmigung erhalten haben, zu ihnen zu ziehen, genießen dort die in den Artikeln 6, 7, 9 und 10 gewährten Rechte und Vorteile, wenn sie die in diesen Artikeln vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen.~~socialite~~ ~~DISCUSSION~~