====== Art. 12 Resettlementverordnung: Assoziierung von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ====== ===== - Wortlaut =====
Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz werden eingeladen, als assoziierte Staaten an der Umsetzung des Unionsplans mitzuwirken. Bei dieser Assoziierung ist diese Verordnung, insbesondere was das Verfahren gemäß Artikel 9 und die Rechte und Pflichten aufgenommener Personen anbelangt, gebührend zu berücksichtigen.
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