====== Art. 13 Resettlementverordnung: Finanzielle Unterstützung ====== ===== - Wortlaut ===== >Die finanzielle Unterstützung für die Mitgliedstaaten für die Neuansiedlung und die Aufnahme aus humanitären Gründen erfolgt im Einklang mit der Verordnung (EU) 2021/1147. ~~socialite~~