====== Art. 14 Grenzrückführungsverordnung: Inkrafttreten und Geltung ====== ===== - Wortlaut ===== >(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. > >(2) Sie gilt ab dem 12. Juni 2026. ~~socialite~~