====== Art. 15 Dublin-III-VO: Antrag im internationalen Transitbereich eines Flughafens ====== ===== - Wortlaut =====
Stellt ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser im internationalen Transitbereich eines Flughafens eines Mitgliedstaats einen Antrag auf internationalen Schutz, so ist dieser Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrags zuständig.
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