====== Art. 1 Asylverfahrensverordnung: Gegenstand ====== ===== - Wortlaut =====
Mit der vorliegenden Verordnung wird ein gemeinsames Verfahren für die Zuerkennung und den Entzug internationalen Schutzes im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1347 eingeführt.~~socialite~~ ~~DISCUSSION~~