====== Art. 20 Krisenverordnung: Inkrafttreten ====== ===== - Wortlaut =====
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 12. Juni 2026.((Berichtigung, ABl. L 90921 vom 25.11.2025, S. 1 (2024/1359) )) Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.~~socialite~~ ~~DISCUSSION~~