====== Art. 24 EUAA-Verordnung: Nationale Kontaktstelle ====== ===== - Wortlaut =====
Jeder Mitgliedstaat benennt eine nationale Kontaktstelle für die Kommunikation mit der Agentur in allen Angelegenheiten, die die operative und technische Unterstützung nach den Artikeln 16 und 22 betreffen.~~socialite~~ ~~DISCUSSION~~