====== Art. 25 Screening-Verordnung: Inkrafttreten ====== ===== - Wortlaut =====
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im //Amtsblatt der Europäischen Union// in Kraft. Sie gilt ab dem 12. Juni 2026. Die Geltung der Bestimmungen der Artikel 14 bis 16 über Abfragen in EU-Informationssystemen, dem CIR und dem ESP beginnt erst nach Inbetriebnahme der einzelnen betreffenden Informationssysteme, des CIR und des ESP.~~socialite~~ ~~DISCUSSION~~