====== Art. 25 Screening-Verordnung: Inkrafttreten ====== ===== - Wortlaut ===== >Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im //Amtsblatt der Europäischen Union// in Kraft. > >Sie gilt ab dem 12. Juni 2026. > >Die Geltung der Bestimmungen der Artikel 14 bis 16 über Abfragen in EU-Informationssystemen, dem CIR und dem ESP beginnt erst nach Inbetriebnahme der einzelnen betreffenden Informationssysteme, des CIR und des ESP. ~~socialite~~