====== Art. 32 Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung: Antrag im internationalen Transitbereich eines Flughafens ====== ===== - Wortlaut =====
Wird der Antrag auf internationalen Schutz im internationalen Transitbereich eines Flughafens eines Mitgliedstaats gestellt, so ist dieser Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrags zuständig.
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