====== Art. 32 Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung: Antrag im internationalen Transitbereich eines Flughafens ====== ===== - Wortlaut ===== >Wird der Antrag auf internationalen Schutz im internationalen Transitbereich eines Flughafens eines Mitgliedstaats gestellt, so ist dieser Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrags zuständig. ~~socialite~~