====== Art. 33 EUAA-Verordnung: Zusammenarbeit mit Dänemark ====== ===== - Wortlaut =====
Die Agentur fördert die operative Zusammenarbeit mit Dänemark, einschließlich des Austauschs von Informationen und bewährter Verfahren in ihrem Tätigkeitsbereich.
~~socialite~~ ~~DISCUSSION~~