====== Art. 35 EASO-Verordnung: Ausführung des Haushaltsplans ====== ===== - Wortlaut =====
(1) Der Exekutivdirektor führt den Haushaltsplan des Unterstützungsbüros aus. (2) Der Exekutivdirektor übermittelt der Haushaltsbehörde jährlich alle einschlägigen Informationen zu den Ergebnissen der Bewertungsverfahren.~~socialite~~ ~~DISCUSSION~~