====== Art. 39 Eurodac-Verordnung: Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten und Eurodac ====== ===== - Wortlaut =====
Die Übermittlung von Daten durch die Mitgliedstaaten an Eurodac und umgekehrt erfolgt über die Kommunikationsinfrastruktur. eu-LISA legt die erforderlichen technischen Verfahren für die Nutzung der Kommunikationsinfrastruktur fest, soweit dies für den effizienten Betrieb von Eurodac erforderlich ist.~~socialite~~ ~~DISCUSSION~~