====== Art. 3 Resettlementverordnung: Unionsrahmen für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen ====== ===== - Wortlaut =====
Durch den Unionsrahmen wird a) die legale und sichere Einreise von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen, die gemäß dieser Verordnung für eine Aufnahme in Frage kommen und bei denen keine Gründe für eine Ablehnung vorliegen, in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ermöglicht, um ihnen im Einklang mit dieser Verordnung internationalen Schutz zu gewähren oder einen humanitären Status nach nationalem Recht gemäß Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c zuzuerkennen und an alle Mitgliedstaaten appelliert, ihre diesbezüglichen Anstrengungen zu verstärken; b) zur Steigerung des Beitrags der Union zu internationalen Initiativen zu Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen beigetragen, um die Gesamtzahl der für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen verfügbaren Plätze zu erhöhen; c) ein Beitrag zum Ausbau der Partnerschaften der Union mit Drittstaaten in Regionen geleistet, in die eine große Zahl von Personen, die internationalen Schutz benötigen, vertrieben wurde.~~socialite~~ ~~DISCUSSION~~