====== § 3 UkraineAufenthÜV: Titeleinholung im Bundesgebiet ====== ===== - Wortlaut =====
1Ein erforderlicher Aufenthaltstitel kann von den in § 2 Absatz 1 und 2 genannten Ausländern im Bundesgebiet eingeholt werden. 2Die Befreiung nach § 2 steht der Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht entgegen.~~socialite~~ ~~DISCUSSION~~