====== § 41 AufenthG: Widerruf der Zustimmung und Entzug der Arbeitserlaubnis ====== ===== - Wortlaut =====
Die Zustimmung kann widerrufen und die Arbeitserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit kann entzogen werden, wenn der Ausländer zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare inländische Arbeitnehmer beschäftigt wird oder der Tatbestand des § 40 erfüllt ist.~~socialite~~ ~~DISCUSSION~~