====== Art. 42 Anerkennungsverordnung: Inkrafttreten und Anwendbarkeit ====== ===== - Wortlaut ===== >Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im //Amtsblatt der Europäischen Union// in Kraft. > >Diese Verordnung gilt ab dem 12. Juni 2026.((Berichtigung, ABl. L 90016 vom 13.1.2026, S. 1 (2024/1347) )) > >Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten. ===== - Allgemeines ===== Die AVVO enthält **keine Übergangsregelung**. Sie ist daher grundsätzlich auch auf solche Asylanträge anzuwenden, die vor dem 12. Juni gestellt worden sind. In Deutschland ist gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 AsylG auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen, bzw., wenn ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, auf den Zeitpunkt der Entscheidung. Soweit § 87e Abs. 2 AsylG eine Übergangsregelung auch für die Anwendung der AVVO vorsieht, dürfte diese wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts unanwendbar sein. ~~socialite~~ ~~DISCUSSION~~