====== Art. 54 EUAA-Verordnung: Ausführung des Haushaltsplans ====== ===== - Wortlaut =====
(1) Der Exekutivdirektor führt den Haushaltsplan der Agentur aus. (2) Jedes Jahr übermittelt der Exekutivdirektor der Haushaltsbehörde alle Informationen, die für die Ergebnisse von Bewertungsverfahren von Belang sind.
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