====== Art. 61 EUAA-Verordnung: Vorrechte und Befreiungen ====== ===== - Wortlaut =====
Das dem EUV und dem AEUV beigefügte Protokoll Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union gilt für die Agentur und ihr Personal.~~socialite~~ ~~DISCUSSION~~