Art. 20 Krisenverordnung: Inkrafttreten

1. Wortlaut

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 12. Juni 2026.1)

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.

1)
Berichtigung, ABl. L 90921 vom 25.11.2025, S. 1 (2024/1359)