Die zuständigen Visumbehörden haben Zugang zu Eurodac, um Daten in schreibgeschützter Form für die Zwecke der manuellen Verifizierung von Treffern abzufragen, die durch die automatisierten Abfragen des VIS gemäß Artikel 9a der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates 1) ausgelöst werden, und zur Prüfung und Entscheidung von Visumanträgen gemäß Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates 2).3)