Ab dem Tag des Beginns der Anwendung des überarbeiteten VIS gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2021/1134 des Europäischen Parlaments und des Rates 1) wird Eurodac mit dem mit Artikel 6 der Verordnung (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates 2) eingerichteten Europäischen Suchportal verbunden, um die automatisierte Verarbeitung gemäß Artikel 9a der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 zu ermöglichen.3)