Art. 35 EASO-Verordnung: Ausführung des Haushaltsplans

1. Wortlaut

(1) Der Exekutivdirektor führt den Haushaltsplan des Unterstützungsbüros aus.

(2) Der Exekutivdirektor übermittelt der Haushaltsbehörde jährlich alle einschlägigen Informationen zu den Ergebnissen der Bewertungsverfahren.