art._11_anerkennungsverordnung
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| art._11_anerkennungsverordnung [2026/07/18 11:56] – [2.1 Zu lit. a): Freiwillige Unterschutzstellung] marcel | art._11_anerkennungsverordnung [2026/08/04 17:21] (aktuell) – marcel | ||
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| === - BVerwG, Urteil vom 27.07.2017, 1 C 28.16 === | === - BVerwG, Urteil vom 27.07.2017, 1 C 28.16 === | ||
| - | Diese Entscheidung erging zwar zu § 72 AsylG in der damals geltenden Fassung, dürfte sich sinngemäß aber auf die aktuell geltende Rechtslage übertragen lassen. | + | Diese Entscheidung erging zwar zu § 72 AsylG in der damals geltenden Fassung, dürfte sich sinngemäß aber auf die aktuell geltende Rechtslage übertragen lassen, wobei diesbezüglich allerdings der EuGH das letzte Wort haben wird: |
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| - | **Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Unterstützung der PKK | + | **Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Unterstützung der PKK** |
| - | Leitsätze: | + | **Leitsätze: |
| 1. Die Annahme oder Erneuerung eines Nationalpasses des Ausländers führt nicht in jedem Fall automatisch zu einem Erlöschen seiner Rechtsstellung als Asylberechtigter bzw. Flüchtling gemäß § 72 Abs. 1 Nr. 1 AsylVfG/ | 1. Die Annahme oder Erneuerung eines Nationalpasses des Ausländers führt nicht in jedem Fall automatisch zu einem Erlöschen seiner Rechtsstellung als Asylberechtigter bzw. Flüchtling gemäß § 72 Abs. 1 Nr. 1 AsylVfG/ | ||
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