art._13_asylverfahrensverordnung
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| - | >(1) Persönliche Anhörungen gemäß den Artikeln 11 und 12 werden gemäß den in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen durchgeführt. | + | < |
| - | > | + | (1) Persönliche Anhörungen gemäß den Artikeln 11 und 12 werden gemäß den in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen durchgeführt. |
| - | >(2) Wird ein Antrag auf internationalen Schutz gemäß Artikel 31 eingereicht, | + | |
| - | > | + | (2) Wird ein Antrag auf internationalen Schutz gemäß Artikel 31 eingereicht, |
| - | >(3) Die persönlichen Anhörungen werden unter Bedingungen durchgeführt, | + | |
| - | > | + | (3) Die persönlichen Anhörungen werden unter Bedingungen durchgeführt, |
| - | >(4) Wenn der Antragsteller entschieden hat, Rechtsberatung gemäß Abschnitt III dieses Kapitels in Anspruch zu nehmen, ist die Anwesenheit des Rechtsberaters des Antragstellers bei der persönlichen Anhörung sicherzustellen. | + | |
| - | > | + | (4) Wenn der Antragsteller entschieden hat, Rechtsberatung gemäß Abschnitt III dieses Kapitels in Anspruch zu nehmen, ist die Anwesenheit des Rechtsberaters des Antragstellers bei der persönlichen Anhörung sicherzustellen. |
| - | >(5) Für die persönlichen Anhörungen wird ein Dolmetscher hinzugezogen, | + | |
| - | > | + | (5) Für die persönlichen Anhörungen wird ein Dolmetscher hinzugezogen, |
| - | >Während der persönlichen Anhörungen kann auch ein Kulturmittler bereitgestellt werden. | + | |
| - | > | + | Während der persönlichen Anhörungen kann auch ein Kulturmittler bereitgestellt werden. |
| - | >Die Mitgliedstaaten geben Dolmetschern und Kulturmittlern den Vorzug, die Schulungen erhalten haben, etwa Schulungen gemäß Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe m der Verordnung (EU) 2021/ | + | |
| - | > | + | Die Mitgliedstaaten geben Dolmetschern und Kulturmittlern den Vorzug, die Schulungen erhalten haben, etwa Schulungen gemäß Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe m der Verordnung (EU) 2021/ |
| - | >Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Dolmetscher und Kulturmittler auf die wichtigsten Konzepte und die wichtigste Terminologie, | + | |
| - | > | + | Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Dolmetscher und Kulturmittler auf die wichtigsten Konzepte und die wichtigste Terminologie, |
| - | >(6) Persönliche Anhörungen werden von Bediensteten der Asylbehörde durchgeführt. | + | |
| - | > | + | (6) Persönliche Anhörungen werden von Bediensteten der Asylbehörde durchgeführt. |
| - | >Wenn eine unverhältnismäßig große Zahl von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen innerhalb desselben Zeitraums einen Antrag auf internationalen Schutz stellt, was es unmöglich macht, rechtzeitig persönliche Anhörungen mit allen Antragstellern durchzuführen, | + | |
| - | > | + | Wenn eine unverhältnismäßig große Zahl von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen innerhalb desselben Zeitraums einen Antrag auf internationalen Schutz stellt, was es unmöglich macht, rechtzeitig persönliche Anhörungen mit allen Antragstellern durchzuführen, |
| - | >(7) Die anhörende Person | + | |
| - | > | + | (7) Die anhörende Person |
| - | >a) muss befähigt sein, die persönlichen und allgemeinen Umstände, die einen Zusammenhang mit dem Antrag aufweisen, zu berücksichtigen, | + | |
| - | > | + | a) muss befähigt sein, die persönlichen und allgemeinen Umstände, die einen Zusammenhang mit dem Antrag aufweisen, zu berücksichtigen, |
| - | >b) darf keine Militär- oder Polizeiuniform tragen. | + | |
| - | > | + | b) darf keine Militär- oder Polizeiuniform tragen. |
| - | >(8) Die Bediensteten, | + | |
| - | > | + | (8) Die Bediensteten, |
| - | >a) allgemeine Kenntnisse über die Faktoren erworben haben, die die Anhörungsfähigkeit des Antragstellers beeinträchtigen könnten, beispielsweise Anzeichen dafür, dass die Person in der Vergangenheit möglicherweise gefoltert wurde oder Opfer von Menschenhandel war; | + | |
| - | > | + | a) allgemeine Kenntnisse über die Faktoren erworben haben, die die Anhörungsfähigkeit des Antragstellers beeinträchtigen könnten, beispielsweise Anzeichen dafür, dass die Person in der Vergangenheit möglicherweise gefoltert wurde oder Opfer von Menschenhandel war; |
| - | >b) vorher Schulungen einschließlich zu den einschlägigen der in Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2021/2303 genannten Bereiche, erhalten haben. | + | |
| - | > | + | b) vorher Schulungen einschließlich zu den einschlägigen der in Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2021/2303 genannten Bereiche, erhalten haben. |
| - | >(9) Falls der Antragsteller darum ersucht und die Möglichkeit dazu besteht, stellt die Asylbehörde sicher, dass die Anhörung und die Verdolmetschung von Personen des Geschlechts durchgeführt werden, das der Antragsteller bevorzugt, es sei denn, die Asylbehörde hat Grund zu der Annahme, dass das Ersuchen nicht mit Schwierigkeiten des Antragstellers in Verbindung steht, die Gründe für seinen Antrag darzulegen. | + | |
| - | > | + | (9) Falls der Antragsteller darum ersucht und die Möglichkeit dazu besteht, stellt die Asylbehörde sicher, dass die Anhörung und die Verdolmetschung von Personen des Geschlechts durchgeführt werden, das der Antragsteller bevorzugt, es sei denn, die Asylbehörde hat Grund zu der Annahme, dass das Ersuchen nicht mit Schwierigkeiten des Antragstellers in Verbindung steht, die Gründe für seinen Antrag darzulegen. |
| - | >(10) Abweichend davon kann die Asylbehörde die persönliche Anhörung per Videokonferenz durchführen, | + | |
| - | > | + | (10) Abweichend davon kann die Asylbehörde die persönliche Anhörung per Videokonferenz durchführen, |
| - | >In diesem Fall sorgt die Asylbehörde unter Berücksichtigung der Leitlinien der Asylagentur für die erforderlichen Vorkehrungen in Bezug auf geeignete Einrichtungen, | + | |
| - | > | + | In diesem Fall sorgt die Asylbehörde unter Berücksichtigung der Leitlinien der Asylagentur für die erforderlichen Vorkehrungen in Bezug auf geeignete Einrichtungen, |
| - | >(11) Auf die Anhörung zur Zulässigkeit oder gegebenenfalls zum Inhalt des Antrags kann verzichtet werden, wenn | + | |
| - | > | + | (11) Auf die Anhörung zur Zulässigkeit oder gegebenenfalls zum Inhalt des Antrags kann verzichtet werden, wenn |
| - | >a) die Asylbehörde anhand der verfügbaren Beweise eine positive Entscheidung über die Flüchtlingseigenschaft oder den Status subsidiären Schutzes treffen kann, sofern der Status subsidiären Schutzes dieselben Rechte und Vorteile bietet wie die Flüchtlingseigenschaft nach Unionsrecht und nationalem Recht; | + | |
| - | > | + | a) die Asylbehörde anhand der verfügbaren Beweise eine positive Entscheidung über die Flüchtlingseigenschaft oder den Status subsidiären Schutzes treffen kann, sofern der Status subsidiären Schutzes dieselben Rechte und Vorteile bietet wie die Flüchtlingseigenschaft nach Unionsrecht und nationalem Recht; |
| - | >b) die Asylbehörde anhand der verfügbaren Beweismittel zu der Auffassung gelangt, dass der Antrag nicht unzulässig ist; | + | |
| - | > | + | b) die Asylbehörde anhand der verfügbaren Beweismittel zu der Auffassung gelangt, dass der Antrag nicht unzulässig ist; |
| - | >c) die Asylbehörde der Auffassung ist, dass der Antragsteller aufgrund dauerhafter Umstände, die sich seinem Einfluss entziehen, nicht zu einer Anhörung in der Verfassung oder Lage ist; | + | |
| - | > | + | c) die Asylbehörde der Auffassung ist, dass der Antragsteller aufgrund dauerhafter Umstände, die sich seinem Einfluss entziehen, nicht zu einer Anhörung in der Verfassung oder Lage ist; |
| - | >d) im Fall eines Folgeantrags die erste Prüfung gemäß Artikel 55 Absatz 4 auf der Grundlage einer schriftlichen Erklärung erfolgt; | + | |
| - | > | + | d) im Fall eines Folgeantrags die erste Prüfung gemäß Artikel 55 Absatz 4 auf der Grundlage einer schriftlichen Erklärung erfolgt; |
| - | >e) die Asylbehörde der Auffassung ist, dass der Antrag gemäß Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe c unzulässig ist. | + | |
| - | > | + | e) die Asylbehörde der Auffassung ist, dass der Antrag gemäß Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe c unzulässig ist. |
| - | >Der Verzicht auf die persönliche Anhörung gemäß Unterabsatz 1 Buchstabe c darf die Entscheidung der Asylbehörde nicht negativ beeinflussen. Wurde auf die persönliche Anhörung gemäß dem genannten Buchstaben verzichtet, so gibt die Asylbehörde dem Antragsteller eine wirksame Gelegenheit, | + | |
| - | > | + | Der Verzicht auf die persönliche Anhörung gemäß Unterabsatz 1 Buchstabe c darf die Entscheidung der Asylbehörde nicht negativ beeinflussen. Wurde auf die persönliche Anhörung gemäß dem genannten Buchstaben verzichtet, so gibt die Asylbehörde dem Antragsteller eine wirksame Gelegenheit, |
| - | >Hat die Asylbehörde Zweifel, dass der Antragsteller in der Verfassung oder Lage ist, angehört zu werden, so konsultiert sie eine medizinische Fachkraft, um festzustellen, | + | |
| - | > | + | Hat die Asylbehörde Zweifel, dass der Antragsteller in der Verfassung oder Lage ist, angehört zu werden, so konsultiert sie eine medizinische Fachkraft, um festzustellen, |
| - | >War der Antragsteller aufgrund bestimmter Umstände, die sich seinem Einfluss entziehen, nicht in der Lage, bei der persönlichen Anhörung erscheinen, so setzt die Asylbehörde die persönliche Anhörung neu an. | + | |
| - | > | + | War der Antragsteller aufgrund bestimmter Umstände, die sich seinem Einfluss entziehen, nicht in der Lage, bei der persönlichen Anhörung |
| - | >(12) Die Antragsteller müssen bei der persönlichen Anhörung anwesend sein und die gestellten Fragen persönlich beantworten. | + | |
| - | > | + | (12) Die Antragsteller müssen bei der persönlichen Anhörung anwesend sein und die gestellten Fragen persönlich beantworten. |
| - | >(13) Ein Antragsteller kann sich bei der persönlichen Anhörung, auch wenn diese als Videokonferenz stattfindet, | + | |
| - | > | + | (13) Ein Antragsteller kann sich bei der persönlichen Anhörung, auch wenn diese als Videokonferenz stattfindet, |
| - | >Ist kein Rechtsberater anwesend, so hindert dies die Asylbehörde nicht an der Durchführung der Anhörung. | + | |
| - | > | + | Ist kein Rechtsberater anwesend, so hindert dies die Asylbehörde nicht an der Durchführung der Anhörung. |
| - | >Die Mitgliedstaaten können im nationalen Recht bestimmen, dass ein Rechtsberater, | + | |
| - | > | + | Die Mitgliedstaaten können im nationalen Recht bestimmen, dass ein Rechtsberater, |
| - | >(14) Unbeschadet des Artikels 11 Absatz 1 und des Artikels 12 Absatz 1 und unter der Voraussetzung, | + | |
| + | (14) Unbeschadet des Artikels 11 Absatz 1 und des Artikels 12 Absatz 1 und unter der Voraussetzung, | ||
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