Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


art._14_arb-1-80

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung
art._14_arb-1-80 [2026/11/01 14:47] – marcelart._14_arb-1-80 [2026/11/01 14:54] (aktuell) – marcel
Zeile 4: Zeile 4:
  
 <blockquote> <blockquote>
 +(1) Dieser Abschnitt gilt vorbehaltlich der Beschränkungen, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigt sind.
 +
 +(2) Er berührt nicht die Rechte und Pflichten, die sich aus den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder zweiseitigen Abkommen zwischen der Türkei und den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft ergeben, soweit sie für ihre Staatsangehörigen eine günstigere Regelung vorsehen.
 </blockquote> </blockquote>
  
 ~~socialite~~ ~~socialite~~
 ~~DISCUSSION~~ ~~DISCUSSION~~
art._14_arb-1-80.1793540835.txt.gz · Zuletzt geändert: von marcel