art._15_screening-verordnung
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| - | >(1) Drittstaatsangehörige, | + | < |
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| - | >(2) Für die Zwecke der Durchführung der Sicherheitskontrolle gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels und soweit dies nicht bereits im Rahmen der Kontrollen gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/399 erfolgt ist, werden die einschlägigen Datenbanken der Union, insbesondere das SIS, das mit der Verordnung (EU) 2017/2226 eingerichtete Einreise-/ | + | |
| - | > | + | (2) Für die Zwecke der Durchführung der Sicherheitskontrolle gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels und soweit dies nicht bereits im Rahmen der Kontrollen gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/399 erfolgt ist, werden die einschlägigen Datenbanken der Union, insbesondere das SIS, das mit der Verordnung (EU) 2017/2226 eingerichtete Einreise-/ |
| - | >(3) Bei Abfragen des EES, des ETIAS mit Ausnahme der in Artikel 34 der Verordnung (EU) 2018/1240 genannten ETIAS-Überwachungsliste und des VIS gemäß Absatz 2 des vorliegenden Artikels beschränken sich die abgerufenen Daten auf die Angabe von Einreiseverweigerungen, | + | |
| - | > | + | (3) Bei Abfragen des EES, des ETIAS mit Ausnahme der in Artikel 34 der Verordnung (EU) 2018/1240 genannten ETIAS-Überwachungsliste und des VIS gemäß Absatz 2 des vorliegenden Artikels beschränken sich die abgerufenen Daten auf die Angabe von Einreiseverweigerungen, |
| - | >Im Falle eines Treffers im SIS hat die Überprüfungsbehörde, | + | |
| - | > | + | Im Falle eines Treffers im SIS hat die Überprüfungsbehörde, |
| - | >(4) Bei Abfragen des ECRIS-TCN beschränken sich die abgerufenen Daten auf Verurteilungen im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten und anderen Formen schwerer Straftaten im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2019/816. | + | |
| - | > | + | (4) Bei Abfragen des ECRIS-TCN beschränken sich die abgerufenen Daten auf Verurteilungen im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten und anderen Formen schwerer Straftaten im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2019/816. |
| - | >(5) Falls erforderlich, | + | |
| + | (5) Falls erforderlich, | ||
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