art._16_dublin-iii-vo
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| - | ====== Art. 16 Dublin-III-VO: | ||
| - | ===== - Anspruch auf Zusammenführung der Klägerin zu ihrer Tochter, auf deren Unterstützung sie angewiesen ist ===== | ||
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| - | ==== VG Düsseldorf, | ||
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| - | > Denn die Beklagte ist gemäß Art. 16 Abs. 1 verpflichtet, | ||
| - | > | ||
| - | > Diese Voraussetzungen liegen vor. Die Tochter der Klägerin, hält sich rechtmäßig mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 3 AufenthG in Deutschland auf. Aus dem vorgelegten Attest des Arztes [...] ergibt sich, dass die Klägerin aus gesundheitlichen Gründen auf die Unterstützung ihrer Tochter angewiesen ist. Hiernach ist die Klägerin [...] deutlich in Ihrer Mobilität eingeschränkt und somit auf fremde Hilfe bezüglich Hausarbeiten, | ||
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