Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


art._19_asylbewerberleistungsgesetz

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

art._19_asylbewerberleistungsgesetz [2026/10/24 23:14] – angelegt marcelart._19_asylbewerberleistungsgesetz [2026/10/24 23:16] (aktuell) – marcel
Zeile 1: Zeile 1:
-====== § 19 AsylbLG:  ======+====== § 19 AsylbLG: Einmalzahlung für Kinder ======
  
 ===== - Wortlaut ===== ===== - Wortlaut =====
  
 <blockquote> <blockquote>
 +<sup>1</sup>Minderjährige Leistungsberechtigte erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro, wenn sie für den Monat Oktober 2022 Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz haben. <sup>2</sup>Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. <sup>3</sup>Ausgenommen von der Einmalzahlung nach Satz 1 sind Leistungsberechtigte, für die in einem der Monate von Januar bis Oktober 2022 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
 </blockquote> </blockquote>
  
 ~~socialite~~ ~~socialite~~
 ~~DISCUSSION~~ ~~DISCUSSION~~
art._19_asylbewerberleistungsgesetz.txt · Zuletzt geändert: von marcel