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art._19_aufenthaltsgesetz

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art._19_aufenthaltsgesetz [2026/08/16 14:51] – angelegt marcelart._19_aufenthaltsgesetz [2026/08/16 16:32] (aktuell) – marcel
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 ====== § 19 AufenthG: ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer ====== ====== § 19 AufenthG: ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer ======
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 +===== - Wortlaut =====
  
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-(1) 1Eine ICT-Karte ist ein Aufenthaltstitel zum Zweck eines unternehmensinternen Transfers eines Ausländers. 2Ein unternehmensinterner Transfer ist die vorübergehende Abordnung eines Ausländers+(1) <sup>1</sup>Eine ICT-Karte ist ein Aufenthaltstitel zum Zweck eines unternehmensinternen Transfers eines Ausländers. <sup>2</sup>Ein unternehmensinterner Transfer ist die vorübergehende Abordnung eines Ausländers
  
-1. +1. in eine inländische Niederlassung des Unternehmens, dem der Ausländer angehört, wenn das Unternehmen seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union hat, oder
-    in eine inländische Niederlassung des Unternehmens, dem der Ausländer angehört, wenn das Unternehmen seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union hat, oder+
  
-2. +2. in eine inländische Niederlassung eines anderen Unternehmens der Unternehmensgruppe, zu der auch dasjenige Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union gehört, dem der Ausländer angehört.
-    in eine inländische Niederlassung eines anderen Unternehmens der Unternehmensgruppe, zu der auch dasjenige Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union gehört, dem der Ausländer angehört.+
  
-(2) 1Einem Ausländer wird die ICT-Karte erteilt, wenn+(2) <sup>1</sup>Einem Ausländer wird die ICT-Karte erteilt, wenn
  
-1. +1. er in der aufnehmenden Niederlassung als Führungskraft oder Spezialist tätig wird,
-    er in der aufnehmenden Niederlassung als Führungskraft oder Spezialist tätig wird,+
  
-2. +2. er dem Unternehmen oder der Unternehmensgruppe unmittelbar vor Beginn des unternehmensinternen Transfers seit mindestens sechs Monaten und für die Zeit des Transfers ununterbrochen angehört,
-    er dem Unternehmen oder der Unternehmensgruppe unmittelbar vor Beginn des unternehmensinternen Transfers seit mindestens sechs Monaten und für die Zeit des Transfers ununterbrochen angehört,+
  
-3. +3. der unternehmensinterne Transfer mehr als 90 Tage dauert,
-    der unternehmensinterne Transfer mehr als 90 Tage dauert,+
  
-4. +4. der Ausländer einen für die Dauer des unternehmensinternen Transfers gültigen Arbeitsvertrag und erforderlichenfalls ein Abordnungsschreiben vorweist, worin enthalten sind:
-    der Ausländer einen für die Dauer des unternehmensinternen Transfers gültigen Arbeitsvertrag und erforderlichenfalls ein Abordnungsschreiben vorweist, worin enthalten sind:+
  
-    a) +a) Einzelheiten zu Ort, Art, Entgelt und zu sonstigen Arbeitsbedingungen für die Dauer des unternehmensinternen Transfers sowie
-        Einzelheiten zu Ort, Art, Entgelt und zu sonstigen Arbeitsbedingungen für die Dauer des unternehmensinternen Transfers sowie+
  
-    b) +b) der Nachweis, dass der Ausländer nach Beendigung des unternehmensinternen Transfers in eine außerhalb der Europäischen Union ansässige Niederlassung des gleichen Unternehmens oder der gleichen Unternehmensgruppe zurückkehren kann, und
-        der Nachweis, dass der Ausländer nach Beendigung des unternehmensinternen Transfers in eine außerhalb der Europäischen Union ansässige Niederlassung des gleichen Unternehmens oder der gleichen Unternehmensgruppe zurückkehren kann, und+
  
-5. +5. er seine berufliche Qualifikation nachweist.
-    er seine berufliche Qualifikation nachweist.+
  
-2Führungskraft im Sinne dieses Gesetzes ist eine in einer Schlüsselposition beschäftigte Person, die in erster Linie die aufnehmende Niederlassung leitet und die hauptsächlich unter der allgemeinen Aufsicht des Leitungsorgans oder der Anteilseigner oder gleichwertiger Personen steht oder von ihnen allgemeine Weisungen erhält. 3Diese Position schließt die Leitung der aufnehmenden Niederlassung oder einer Abteilung oder Unterabteilung der aufnehmenden Niederlassung, die Überwachung und Kontrolle der Arbeit des sonstigen Aufsicht führenden Personals und der Fach- und Führungskräfte sowie die Befugnis zur Empfehlung einer Anstellung, Entlassung oder sonstigen personellen Maßnahme ein. 4Spezialist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer über unerlässliche Spezialkenntnisse über die Tätigkeitsbereiche, die Verfahren oder die Verwaltung der aufnehmenden Niederlassung, ein hohes Qualifikationsniveau sowie angemessene Berufserfahrung verfügt.+<sup>2</sup>Führungskraft im Sinne dieses Gesetzes ist eine in einer Schlüsselposition beschäftigte Person, die in erster Linie die aufnehmende Niederlassung leitet und die hauptsächlich unter der allgemeinen Aufsicht des Leitungsorgans oder der Anteilseigner oder gleichwertiger Personen steht oder von ihnen allgemeine Weisungen erhält. <sup>3</sup>Diese Position schließt die Leitung der aufnehmenden Niederlassung oder einer Abteilung oder Unterabteilung der aufnehmenden Niederlassung, die Überwachung und Kontrolle der Arbeit des sonstigen Aufsicht führenden Personals und der Fach- und Führungskräfte sowie die Befugnis zur Empfehlung einer Anstellung, Entlassung oder sonstigen personellen Maßnahme ein. <sup>4</sup>Spezialist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer über unerlässliche Spezialkenntnisse über die Tätigkeitsbereiche, die Verfahren oder die Verwaltung der aufnehmenden Niederlassung, ein hohes Qualifikationsniveau sowie angemessene Berufserfahrung verfügt.
  
-(3) 1Die ICT-Karte wird einem Ausländer auch erteilt, wenn+(3) <sup>1</sup>Die ICT-Karte wird einem Ausländer auch erteilt, wenn
  
-1. +1. er als Trainee im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers tätig wird und
-    er als Trainee im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers tätig wird und+
  
-2. +2. die in Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Voraussetzungen vorliegen.
-    die in Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Voraussetzungen vorliegen.+
  
-2Trainee im Sinne dieses Gesetzes ist, wer über einen Hochschulabschluss verfügt, ein Traineeprogramm absolviert, das der beruflichen Entwicklung oder der Fortbildung in Bezug auf Geschäftstechniken und -methoden dient, und entlohnt wird.+<sup>2</sup>Trainee im Sinne dieses Gesetzes ist, wer über einen Hochschulabschluss verfügt, ein Traineeprogramm absolviert, das der beruflichen Entwicklung oder der Fortbildung in Bezug auf Geschäftstechniken und -methoden dient, und entlohnt wird.
  
-(4) 1Die ICT-Karte wird erteilt+(4) <sup>1</sup>Die ICT-Karte wird erteilt
  
-1. +1. bei Führungskräften und bei Spezialisten für die Dauer des Transfers, höchstens jedoch für drei Jahre und
-    bei Führungskräften und bei Spezialisten für die Dauer des Transfers, höchstens jedoch für drei Jahre und+
  
-2. +2. bei Trainees für die Dauer des Transfers, höchstens jedoch für ein Jahr.
-    bei Trainees für die Dauer des Transfers, höchstens jedoch für ein Jahr.+
  
-2Durch eine Verlängerung der ICT-Karte dürfen die in Satz 1 genannten Höchstfristen nicht überschritten werden.+<sup>2</sup>Durch eine Verlängerung der ICT-Karte dürfen die in Satz 1 genannten Höchstfristen nicht überschritten werden.
  
 (5) Die ICT-Karte wird nicht erteilt, wenn der Ausländer (5) Die ICT-Karte wird nicht erteilt, wenn der Ausländer
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