art._1_ammvo
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| - | >Im Einklang mit dem Grundsatz der Solidarität und der gerechten Verteilung der Verantwortlichkeiten, | + | < |
| - | > | + | Im Einklang mit dem Grundsatz der Solidarität und der gerechten Verteilung der Verantwortlichkeiten, |
| - | >a) ein gemeinsamer Rahmen für Asyl- und Migrationsmanagement in der Union und das Funktionieren des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems festgelegt, | + | |
| - | > | + | a) ein gemeinsamer Rahmen für Asyl- und Migrationsmanagement in der Union und das Funktionieren des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems festgelegt, |
| - | >b) ein Solidaritätsmechanismus eingeführt, | + | |
| - | > | + | b) ein Solidaritätsmechanismus eingeführt, |
| - | >c) und eine Reihe von Kriterien und Mechanismen vorgegeben, anhand deren der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständige Mitgliedstaat zu bestimmen ist. | + | |
| + | c) und eine Reihe von Kriterien und Mechanismen vorgegeben, anhand deren der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständige Mitgliedstaat zu bestimmen ist. | ||
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| ~~socialite~~ | ~~socialite~~ | ||
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