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art._24_aufenthaltsgesetz

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 (7) Der Ausländer wird über die mit dem vorübergehenden Schutz verbundenen Rechte und Pflichten schriftlich in einer ihm verständlichen Sprache unterrichtet. (7) Der Ausländer wird über die mit dem vorübergehenden Schutz verbundenen Rechte und Pflichten schriftlich in einer ihm verständlichen Sprache unterrichtet.
 </blockquote> </blockquote>
 +
 +===== - Aufenthaltsverfestigung =====
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 +  * Arbeitshilfe für die Beratungspraxis der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege: "[[https://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/publikationen/Arbeitshilfen/2025-3-BAGFW_Aufenthaltsverfestigung_Gefluechtete_Ukraine.pdf|Geflüchtete aus der Ukraine mit vorübergehedem Schutz - Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung]]"
  
 ~~socialite~~ ~~socialite~~
 ~~DISCUSSION~~ ~~DISCUSSION~~
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