Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


art._25_aufnahmerichtlinie

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung
art._25_aufnahmerichtlinie [2026/06/15 09:14] marcelart._25_aufnahmerichtlinie [2026/06/15 09:14] (aktuell) marcel
Zeile 8: Zeile 8:
 Diese Beurteilung nach Unterabsatz 1 kann in die bestehenden nationalen Verfahren oder in die Prüfung nach Artikel 20 der Verordnung (EU) 2024/1348 einbezogen werden. Diese Beurteilung nach Unterabsatz 1 kann in die bestehenden nationalen Verfahren oder in die Prüfung nach Artikel 20 der Verordnung (EU) 2024/1348 einbezogen werden.
  
->Die Beurteilung nach Unterabsatz 1 dieses Absatzes wird durch die Ermittlung besonderer Bedürfnisse bei der Aufnahme auf der Grundlage sichtbarer Merkmale oder Äußerungen oder Verhaltensweisen des Antragstellers oder gegebenenfalls Äußerungen der Eltern oder des Vertreters des Antragstellers eingeleitet.+Die Beurteilung nach Unterabsatz 1 dieses Absatzes wird durch die Ermittlung besonderer Bedürfnisse bei der Aufnahme auf der Grundlage sichtbarer Merkmale oder Äußerungen oder Verhaltensweisen des Antragstellers oder gegebenenfalls Äußerungen der Eltern oder des Vertreters des Antragstellers eingeleitet.
  
 Die Beurteilung nach Unterabsatz 1 dieses Absatzes wird innerhalb von 30 Tagen ab der Stellung des Antrags auf internationalen Schutz oder, wenn sie in die Beurteilung nach Artikel 20 der Verordnung (EU) 2024/1348 einbezogen wird, innerhalb der in dieser Verordnung festgelegten Frist abgeschlossen, und den auf der Grundlage der Beurteilung ermittelten besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme wird Rechnung getragen. Die Beurteilung nach Unterabsatz 1 dieses Absatzes wird innerhalb von 30 Tagen ab der Stellung des Antrags auf internationalen Schutz oder, wenn sie in die Beurteilung nach Artikel 20 der Verordnung (EU) 2024/1348 einbezogen wird, innerhalb der in dieser Verordnung festgelegten Frist abgeschlossen, und den auf der Grundlage der Beurteilung ermittelten besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme wird Rechnung getragen.
art._25_aufnahmerichtlinie.1781507662.txt.gz · Zuletzt geändert: von marcel