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art._25_screening-verordnung

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 ====== Art. 25 Screening-Verordnung: Inkrafttreten ====== ====== Art. 25 Screening-Verordnung: Inkrafttreten ======
  
->Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im //Amtsblatt der Europäischen Union// in Kraft. +===== - Wortlaut ===== 
-> + 
->Sie gilt ab dem 12. Juni 2026. +<blockquote> 
-> +Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im //Amtsblatt der Europäischen Union// in Kraft. 
->Die Geltung der Bestimmungen der Artikel 14 bis 16 über Abfragen in EU-Informationssystemen, dem CIR und dem ESP beginnt erst nach Inbetriebnahme der einzelnen betreffenden Informationssysteme, des CIR und des ESP.+ 
 +Sie gilt ab dem 12. Juni 2026. 
 + 
 +Die Geltung der Bestimmungen der Artikel 14 bis 16 über Abfragen in EU-Informationssystemen, dem CIR und dem ESP beginnt erst nach Inbetriebnahme der einzelnen betreffenden Informationssysteme, des CIR und des ESP. 
 +</blockquote>
  
 ~~socialite~~ ~~socialite~~
 +~~DISCUSSION~~
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