art._26_asylgesetz
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| art._26_asylgesetz [2026/08/15 09:37] – [2.2 Zu Abs. 2: Kinder von Asylberechtigten] marcel | art._26_asylgesetz [2026/08/15 09:38] (aktuell) – marcel | ||
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| Angehörige der Kernfamilie können internationalen Schutz nach § 26 Abs. 5 i.V.m. Abs. 1 bis 3 AsylG nur von einer Person ableiten, welcher die Flüchtlingseigenschaft oder der subsidiäre Schutzstatus nicht ihrerseits kraft Ableitung zuerkannt worden ist. | Angehörige der Kernfamilie können internationalen Schutz nach § 26 Abs. 5 i.V.m. Abs. 1 bis 3 AsylG nur von einer Person ableiten, welcher die Flüchtlingseigenschaft oder der subsidiäre Schutzstatus nicht ihrerseits kraft Ableitung zuerkannt worden ist. | ||
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| ==== - Zu Abs. 2: Kinder von Asylberechtigten ==== | ==== - Zu Abs. 2: Kinder von Asylberechtigten ==== | ||
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| cc) Etwas anderes kann auch nicht daraus hergeleitet werden, dass die Regelung der " | cc) Etwas anderes kann auch nicht daraus hergeleitet werden, dass die Regelung der " | ||
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| ==== - Zu Abs. 3: Eltern von Asylberechtigten ==== | ==== - Zu Abs. 3: Eltern von Asylberechtigten ==== | ||
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