art._26_asylgesetz
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| Die folgenden Entscheidungen beziehen sich auf das Familienasyl bzw. in den internationalen Schutz für Familienangehörige gemäß § 26 AsylG in der vor dem 12.06.2026 geltenden Fassung. Sie lassen sich nicht ohne Weiteres auf die neue Rechtslage übertragen. In Ermangelung einer entsprechenden Übergangsregelung muss auch bezweifelt werden, dass die alte Rechtslage und die zu dieser Rechtslage ergangenen Entscheidungen auf vor dem 12.06.2026 gestellte Asylanträge angewendet werden können. | Die folgenden Entscheidungen beziehen sich auf das Familienasyl bzw. in den internationalen Schutz für Familienangehörige gemäß § 26 AsylG in der vor dem 12.06.2026 geltenden Fassung. Sie lassen sich nicht ohne Weiteres auf die neue Rechtslage übertragen. In Ermangelung einer entsprechenden Übergangsregelung muss auch bezweifelt werden, dass die alte Rechtslage und die zu dieser Rechtslage ergangenen Entscheidungen auf vor dem 12.06.2026 gestellte Asylanträge angewendet werden können. | ||
| - | ==== - BVerwG, Beschluss vom 21.12.2021, 1 B 35.21 ==== | + | ==== - Allgemeines ==== |
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| + | === - BVerwG, Beschluss vom 21.12.2021, 1 B 35.21 === | ||
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| - | ===== - Abs. 2: Kinder von Asylberechtigten | + | ==== - Zu Abs. 2: Kinder von Asylberechtigten ==== |
| - | ==== - BVerwG, Urteil vom 15.11.2023, 1 C 7.22 ==== | + | === - BVerwG, Urteil vom 15.11.2023, 1 C 7.22 === |
| Rn. 20: | Rn. 20: | ||
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| >cc) Etwas anderes kann auch nicht daraus hergeleitet werden, dass die Regelung der " | >cc) Etwas anderes kann auch nicht daraus hergeleitet werden, dass die Regelung der " | ||
| - | ===== - Abs. 3: Eltern von Asylberechtigten | + | ==== - Zu Abs. 3: Eltern von Asylberechtigten ==== |
| - | ==== - BVerwG, Urteil vom 15.11.2023, 1 C 7.22 ==== | + | === - BVerwG, Urteil vom 15.11.2023, 1 C 7.22 === |
| >**Kein abgeleiteter Flüchtlingsschutz für Familienangehörige eines erst in Deutschland geborenen und hier als Flüchtling anerkannten Kindes** | >**Kein abgeleiteter Flüchtlingsschutz für Familienangehörige eines erst in Deutschland geborenen und hier als Flüchtling anerkannten Kindes** | ||
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