art._29_dublin-iii-vo
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===== - Abs. 2 Verlängerung der Überstellungsfrist ===== | ===== - Abs. 2 Verlängerung der Überstellungsfrist ===== | ||
- | ==== - Kein Flüchtigsein ohne Bescheid | + | ==== - VG Münster, Beschluss vom 28.10.2024, 10 L 927/ |
- | === VG Münster, Beschluss vom 28.10.2024, 10 L 927/24.A === | + | Kein Flüchtigsein ohne Bescheid |
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- | ==== - Flüchtigsein muss zum Zeitpunkt der Meldung an anderen Mitgliedstaat noch andauern | + | ==== - VG Gelsenkirchen, |
- | === VG Gelsenkirchen, | + | Flüchtigsein muss zum Zeitpunkt der Meldung an anderen Mitgliedstaat noch andauern |
>Ein Flüchtigsein kann nach der Rechtsprechung angenommen werden, wenn die Überstellung nicht durchgeführt werden kann, weil der Antragsteller die ihm zugewiesene Wohnung verlassen hat, ohne die zuständigen nationalen Behörden über seine Abwesenheit zu informieren, | >Ein Flüchtigsein kann nach der Rechtsprechung angenommen werden, wenn die Überstellung nicht durchgeführt werden kann, weil der Antragsteller die ihm zugewiesene Wohnung verlassen hat, ohne die zuständigen nationalen Behörden über seine Abwesenheit zu informieren, |
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