art._2_aufnahmerichtlinie
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| + | ===== Wortlaut ===== | ||
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| + | >Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck: | ||
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| + | >a) „Antrag auf internationalen Schutz“ einen Antrag auf internationalen Schutz im Sinne von Artikel 2 Buchstabe h der Richtlinie 2011/95/EU; | ||
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| + | >b) „Antragsteller“, | ||
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| + | >c) „Familienangehörige“ die folgenden Mitglieder der Familie des Antragstellers, | ||
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| + | >— der Ehegatte des Anstragstellers oder dessen nicht verheirateter Partner, der mit dem Antragsteller eine dauerhafte Beziehung führt, soweit nach dem einzelstaatlichen Recht oder den Gepflogenheiten des betreffenden Mitgliedstaats nicht verheiratete Paare nach dem einzelstaatlichen Ausländerrecht betreffend Drittstaatsangehörige vergleichbar behandelt werden wie verheiratete Paare; | ||
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| + | >— die minderjährigen Kinder des unter dem ersten Gedankenstrich genannten Paares oder des Antragstellers, | ||
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| + | >— der Vater, die Mutter oder ein anderer Erwachsener, | ||
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| + | >d) „Minderjähriger“ einen Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen unter 18 Jahren; | ||
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| + | >e) „unbegleiteter Minderjähriger“ einen Minderjährigen, | ||
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| + | >f) „im Rahmen der Aufnahmebedingungen gewährte Vorteile“ sämtliche Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten im Einklang mit dieser Richtlinie zugunsten von Antragstellern treffen; | ||
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| + | >g) „im Rahmen der Aufnahme gewährte materielle Leistungen“ Unterkunft, Verpflegung und Kleidung in Form von Sach- oder Geldleistungen oder Gutscheinen oder einer Kombination davon sowie Geldleistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs; | ||
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| + | >h) „Haft“ die räumliche Beschränkung eines Antragstellers durch einen Mitgliedstaat auf einen bestimmten Ort, an dem der Antragsteller keine Bewegungsfreiheit hat; | ||
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| + | >i) „Unterbringungszentrum“ jede Einrichtung, | ||
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| + | >j) „Vertreter“ eine Person oder Organisation, | ||
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| + | >k) „Antragsteller mit besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme“ eine schutzbedürftige Person gemäß Artikel 21, die besondere Garantien benötigt, um die Rechte aus dieser Richtlinie in Anspruch nehmen und den sich aus dieser Richtlinie ergebenden Pflichten nachkommen zu können. | ||
| ===== - h) Haft ===== | ===== - h) Haft ===== | ||
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