art._2_aufnahmerichtlinie
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| - | >Für die Zwecke dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck | + | < |
| - | > | + | Für die Zwecke dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck |
| - | >1. „Antrag auf internationalen Schutz“ oder „Antrag“ das Ersuchen eines Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen um Schutz durch einen Mitgliedstaat, | + | |
| - | > | + | 1. „Antrag auf internationalen Schutz“ oder „Antrag“ das Ersuchen eines Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen um Schutz durch einen Mitgliedstaat, |
| - | >2. „Antragsteller“ einen Drittstaatsangehörigen oder einen Staatenlosen, | + | |
| - | > | + | 2. „Antragsteller“ einen Drittstaatsangehörigen oder einen Staatenlosen, |
| - | >3. „Familienangehörige“ die folgenden Mitglieder der Familie des Antragstellers, | + | |
| - | > | + | 3. „Familienangehörige“ die folgenden Mitglieder der Familie des Antragstellers, |
| - | >a) der Ehegatten | + | |
| - | > | + | a) der Ehegatte |
| - | >b) die minderjährigen oder volljährigen unterhaltsberechtigten Kinder der unter Buchstabe a genannten Paare oder des Antragstellers, | + | |
| - | > | + | b) die minderjährigen oder volljährigen unterhaltsberechtigten Kinder der unter Buchstabe a genannten Paare oder des Antragstellers, |
| - | >c) bei einem minderjährigen und unverheirateten Antragsteller, | + | |
| - | > | + | c) bei einem minderjährigen und unverheirateten Antragsteller, |
| - | >4. „Minderjähriger“ einen Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen unter 18 Jahren; | + | |
| - | > | + | 4. „Minderjähriger“ einen Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen unter 18 Jahren; |
| - | >5. „unbegleiteter Minderjähriger“ einen Minderjährigen, | + | |
| - | > | + | 5. „unbegleiteter Minderjähriger“ einen Minderjährigen, |
| - | >6. „im Rahmen der Aufnahme gewährte Vorteile“ sämtliche Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten im Einklang mit dieser Richtlinie zugunsten von Antragstellern treffen; | + | |
| - | > | + | 6. „im Rahmen der Aufnahme gewährte Vorteile“ sämtliche Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten im Einklang mit dieser Richtlinie zugunsten von Antragstellern treffen; |
| - | >7. „im Rahmen der Aufnahme gewährte materielle Leistungen“ die im Rahmen der Aufnahme gewährten Vorteile, | + | |
| - | > | + | 7. „im Rahmen der Aufnahme gewährte materielle Leistungen“ die im Rahmen der Aufnahme gewährten Vorteile, |
| - | >8. „Zuwendung zur Deckung des täglichen Bedarfs“ eine Zuwendung, die Antragstellern regelmäßig als Geldbetrag, in Form von Gutscheinen, | + | |
| - | > | + | 8. „Zuwendung zur Deckung des täglichen Bedarfs“ eine Zuwendung, die Antragstellern regelmäßig als Geldbetrag, in Form von Gutscheinen, |
| - | >9. „Haft“ die räumliche Beschränkung eines Antragstellers durch einen Mitgliedstaat auf einen bestimmten Ort, an dem der Antragsteller keine Bewegungsfreiheit hat; | + | |
| - | > | + | 9. „Haft“ die räumliche Beschränkung eines Antragstellers durch einen Mitgliedstaat auf einen bestimmten Ort, an dem der Antragsteller keine Bewegungsfreiheit hat; |
| - | >10. „Unterbringungszentrum“ jede Einrichtung, | + | |
| - | > | + | 10. „Unterbringungszentrum“ jede Einrichtung, |
| - | >11. „Fluchtgefahr“ im Einzelfall vorliegende besondere Gründe und Umstände, die auf objektiven, im nationalen Recht festgelegten Kriterien beruhen und zu der Annahme Anlass geben, dass ein Antragsteller fliehen könnte; | + | |
| - | > | + | 11. „Fluchtgefahr“ im Einzelfall vorliegende besondere Gründe und Umstände, die auf objektiven, im nationalen Recht festgelegten Kriterien beruhen und zu der Annahme Anlass geben, dass ein Antragsteller fliehen könnte; |
| - | >12. „Flucht“ die Handlung, durch die sich ein Antragsteller der Verfügung der zuständigen Verwaltungs- oder Justizbehörden entzieht, wie etwa durch das Verlassen des Hoheitsgebiets des Mitgliedstaats ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden aus Gründen, die nicht außerhalb seines Einflussbereichs liegen; | + | |
| - | > | + | 12. „Flucht“ die Handlung, durch die sich ein Antragsteller der Verfügung der zuständigen Verwaltungs- oder Justizbehörden entzieht, wie etwa durch das Verlassen des Hoheitsgebiets des Mitgliedstaats ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden aus Gründen, die nicht außerhalb seines Einflussbereichs liegen; |
| - | >13. „Vertreter“ eine von den zuständigen Behörden bestellte natürliche Person oder Organisation, | + | |
| - | > | + | 13. „Vertreter“ eine von den zuständigen Behörden bestellte natürliche Person oder Organisation, |
| - | >14. „Antragsteller mit besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme“ einen Antragsteller, | + | |
| + | 14. „Antragsteller mit besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme“ einen Antragsteller, | ||
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