art._2_resettlementverordnung
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| art._2_resettlementverordnung [2026/07/03 23:18] – marcel | art._2_resettlementverordnung [2026/07/03 23:18] (aktuell) – marcel | ||
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| 4. „Aufnahme aus Dringlichkeitsgründen“ die Aufnahme im Wege der Neuansiedlung oder der Aufnahme aus humanitären Gründen von Personen, die dringend rechtlichen oder physischen Schutz oder sofortige medizinische Hilfe benötigen. | 4. „Aufnahme aus Dringlichkeitsgründen“ die Aufnahme im Wege der Neuansiedlung oder der Aufnahme aus humanitären Gründen von Personen, die dringend rechtlichen oder physischen Schutz oder sofortige medizinische Hilfe benötigen. | ||
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