Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


art._32_beschaeftigungsverordnung

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

art._32_beschaeftigungsverordnung [2026/08/27 20:03] – angelegt marcelart._32_beschaeftigungsverordnung [2026/08/27 20:05] (aktuell) – [2.1 Nr. 5: vierjähriger Aufenthalt] marcel
Zeile 27: Zeile 27:
 === - VG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2021, 8 L 1431/21 === === - VG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2021, 8 L 1431/21 ===
  
-Leitsätze:+<blockquote> 
 +**Leitsätze:**
  
->**1. Eine unbeschränkte Beschäftigungserlaubnis zur Duldung ist dem Ausländerrecht - jedenfalls seit dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes - fremd.** +1. Eine unbeschränkte Beschäftigungserlaubnis zur Duldung ist dem Ausländerrecht - jedenfalls seit dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes - fremd.
-> +
->**2. Mit einem vierjährigen rechtmäßigen, geduldetem oder gestatteten Aufenthalt im Bundesgebiet entfällt nach § 32 Abs. 2 Nr. 5 BeschV lediglich das Zustimmungserfordernis der Bundesagentur.** +
-> +
->**3. Mit Wegfall des Zustimmungserfordernisses geht die Prüfungskompetenz nach § 40 Abs. 2, Abs. 3 AufenthG auf die Ausländerbehörde über (§ 4a Abs. 2 Satz 3 AufenthG).** +
-> +
->**4. Entsprechend bedarf es auch nach Ablauf von vier Jahren weiterhin eines konkreten Beschäftigungsangebotes für eine Beschäftigungserlaubnis zur Duldung.**+
  
-~~socialite~~+2. Mit einem vierjährigen rechtmäßigen, geduldetem oder gestatteten Aufenthalt im Bundesgebiet entfällt nach § 32 Abs. 2 Nr. 5 BeschV lediglich das Zustimmungserfordernis der Bundesagentur.
  
 +3. Mit Wegfall des Zustimmungserfordernisses geht die Prüfungskompetenz nach § 40 Abs. 2, Abs. 3 AufenthG auf die Ausländerbehörde über (§ 4a Abs. 2 Satz 3 AufenthG).
 +
 +4. Entsprechend bedarf es auch nach Ablauf von vier Jahren weiterhin eines konkreten Beschäftigungsangebotes für eine Beschäftigungserlaubnis zur Duldung.
 +</blockquote>
 +
 +~~socialite~~
 +~~DISCUSSION~~
art._32_beschaeftigungsverordnung.1787853807.txt.gz · Zuletzt geändert: von marcel