art._38_staatsangehoerigkeitsgesetz
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| |2. |die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag und in Höhe von |51 Euro| | |2. |die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag und in Höhe von |51 Euro| | ||
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