art._3_ammvo
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| - | >(1) Die von der Union und der Mitgliedstaaten im Bereich des Asyl- und Migrationsmanagements im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten gemeinsam getroffenen Maßnahmen beruhen auf dem Grundsatz der Solidarität und der gerechten Verteilung der Verantwortlichkeiten, | + | < |
| - | > | + | (1) Die von der Union und den Mitgliedstaaten im Bereich des Asyl- und Migrationsmanagements im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten gemeinsam getroffenen Maßnahmen((Berichtigung, |
| - | >Mit dem übergeordneten Ziel, Asyl und Migration im Rahmen des geltenden Unionsrechts wirksam zu steuern, werden mit diesen Maßnahmen folgende Ziele verfolgt: | + | |
| - | > | + | Mit dem übergeordneten Ziel, Asyl und Migration im Rahmen des geltenden Unionsrechts wirksam zu steuern, werden mit diesen Maßnahmen folgende Ziele verfolgt: |
| - | >a) für Kohärenz zwischen den Strategien des Asyl- und Migrationsmanagements bei der Steuerung der Migrationsströme in die Union zu sorgen, | + | |
| - | > | + | a) für Kohärenz zwischen den Strategien des Asyl- und Migrationsmanagements bei der Steuerung der Migrationsströme in die Union zu sorgen, |
| - | >b) die einschlägigen Migrationsrouten und unerlaubte Migrationsbewegungen zwischen den Mitgliedstaaten zu erfassen. | + | |
| - | > | + | b) die einschlägigen Migrationsrouten und unerlaubte Migrationsbewegungen zwischen den Mitgliedstaaten zu erfassen. |
| - | >(2) Die Kommission, der Rat und die Mitgliedstaaten sorgen für eine kohärente Umsetzung der Strategien des Asyl- und Migrationsmanagements einschließlich ihrer internen und externen Komponenten in Absprache mit den für die Außenpolitik zuständigen Organen und Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union. | + | |
| + | (2) Die Kommission, der Rat und die Mitgliedstaaten sorgen für eine kohärente Umsetzung der Strategien des Asyl- und Migrationsmanagements einschließlich ihrer internen und externen Komponenten in Absprache mit den für die Außenpolitik zuständigen Organen und Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union. | ||
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| ~~socialite~~ | ~~socialite~~ | ||
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