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art._3a_asylgesetz

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-====== § 3a AsylG======+====== § 3a AsylG ======
  
 (weggefallen) (weggefallen)
 +
 +Die Vorschrift regelte bis zum Inkrafttreten der Reform des [[GEAS]] die Verfolgungshandlungen, die jetzt in Art. 9 QVO geregelt sind, ohne dass sich hieraus in der Sache allzu tiefgreifende Veränderungen ergeben würden.
  
 ~~socialite~~ ~~socialite~~
art._3a_asylgesetz.1780564317.txt.gz · Zuletzt geändert: von marcel