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art._40_ammvo

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art._40_ammvo [2026/06/05 23:58] – angelegt marcelart._40_ammvo [2026/06/07 18:05] (aktuell) – [1. Wortlaut] marcel
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 >(3) In dem Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats werden Beweismittel und Indizien verwendet. >(3) In dem Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats werden Beweismittel und Indizien verwendet.
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->(4) Die Kommissionlegt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Erstellung und regelmäßige Überprüfung zweier Verzeichnisse fest, in denen die sachdienlichen Beweismittel und Indizien gemäß den in den Unterabsätzen 1 und 2 dieses Absatzes festgelegten Kriterien aufgeführt sind. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem in Artikel 77 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.+>(4) Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Erstellung und regelmäßige Überprüfung zweier Verzeichnisse fest, in denen die sachdienlichen Beweismittel und Indizien gemäß den in den Unterabsätzen 1 und 2 dieses Absatzes festgelegten Kriterien aufgeführt sind. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem in Artikel 77 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.
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 >Für die Zwecke von Unterabsatz 1 fallen unter den Begriff Beweismittelförmliche Beweismittel, die insoweit über die Zuständigkeit nach dieser Verordnung entscheiden, sofern sie nicht durch Gegenbeweise widerlegt werden. Die Mitgliedstaaten stellen der Kommission nach Maßgabe der im Verzeichnis der förmlichen Beweismittel festgelegten Klassifizierung Muster der verschiedenen Arten der von ihren Verwaltungen verwendeten Dokumente zur Verfügung. >Für die Zwecke von Unterabsatz 1 fallen unter den Begriff Beweismittelförmliche Beweismittel, die insoweit über die Zuständigkeit nach dieser Verordnung entscheiden, sofern sie nicht durch Gegenbeweise widerlegt werden. Die Mitgliedstaaten stellen der Kommission nach Maßgabe der im Verzeichnis der förmlichen Beweismittel festgelegten Klassifizierung Muster der verschiedenen Arten der von ihren Verwaltungen verwendeten Dokumente zur Verfügung.
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art._40_ammvo.txt · Zuletzt geändert: von marcel