art._47_aufenthaltsgesetz
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| art._47_aufenthaltsgesetz [2026/06/02 22:42] – marcel | art._47_aufenthaltsgesetz [2026/06/02 22:42] (aktuell) – marcel | ||
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| >1. die politische Willensbildung in der Bundesrepublik Deutschland oder das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern oder von verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet, | >1. die politische Willensbildung in der Bundesrepublik Deutschland oder das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern oder von verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet, | ||
| >2. den außenpolitischen Interessen oder den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zuwiderlaufen kann, | >2. den außenpolitischen Interessen oder den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zuwiderlaufen kann, | ||
| - | >3. gegen die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland, | + | >3. gegen die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland, |
| - | unter Anwendung von Gewalt, verstößt oder | + | |
| >4. bestimmt ist, Parteien, andere Vereinigungen, | >4. bestimmt ist, Parteien, andere Vereinigungen, | ||
| >(2) Die politische Betätigung eines Ausländers wird untersagt, soweit sie | >(2) Die politische Betätigung eines Ausländers wird untersagt, soweit sie | ||
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