art._4_ammvo
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| - | >Zur Verwirklichung der in Artikel 3 der vorliegenden Verordnung festgelegten Ziele bestehen die internen Komponenten des Gesamtkonzepts aus folgenden Elementen: | + | < |
| - | > | + | Zur Verwirklichung der in Artikel 3 der vorliegenden Verordnung festgelegten Ziele bestehen die internen Komponenten des Gesamtkonzepts aus folgenden Elementen: |
| - | >a) enge Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, den Mitgliedstaaten und den internationalen Organisationen, | + | |
| - | > | + | a) enge Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, den Mitgliedstaaten und den internationalen Organisationen, |
| - | >b) wirksame Verwaltung der Außengrenzen der Mitgliedstaaten auf der Grundlage der integrierten europäischen Grenzverwaltung gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates ((Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2019 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (ABl. L 295 vom 14.11.2019, S. 1).)), | + | |
| - | > | + | b) wirksame Verwaltung der Außengrenzen der Mitgliedstaaten auf der Grundlage der integrierten europäischen Grenzverwaltung gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates ((Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2019 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (ABl. L 295 vom 14.11.2019, S. 1).)), |
| - | >c) uneingeschränkte Einhaltung der im Völkerrecht und im Unionsrecht verankerten Verpflichtungen in Bezug auf Personen, die aus Seenot gerettet werden, | + | |
| - | > | + | c) uneingeschränkte Einhaltung der im Völkerrecht und im Unionsrecht verankerten Verpflichtungen in Bezug auf Personen, die aus Seenot gerettet werden, |
| - | >d) zügiger und wirksamer Zugang zu einem fairen und effizienten Verfahren zur Gewährung internationalen Schutzes im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, | + | |
| - | > | + | d) zügiger und wirksamer Zugang zu einem fairen und effizienten Verfahren zur Gewährung internationalen Schutzes im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, |
| - | >e) Bestimmung des für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaats, | + | |
| - | > | + | e) Bestimmung des für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaats, |
| - | >f) wirksame Maßnahmen, mit denen Anreize für unerlaubte Migrationsbewegungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen zwischen den Mitgliedstaaten verringert werden und diese unerlaubten Migrationsbewegungen verhindert werden, | + | |
| - | > | + | f) wirksame Maßnahmen, mit denen Anreize für unerlaubte Migrationsbewegungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen zwischen den Mitgliedstaaten verringert werden und diese unerlaubten Migrationsbewegungen verhindert werden, |
| - | >g) Zugang der Antragsteller zu angemessenen | + | |
| - | > | + | g) Zugang der Antragsteller zu angemessenen |
| - | >h) wirksame Steuerung der Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger gemäß der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ((Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 98).)), | + | |
| - | > | + | h) wirksame Steuerung der Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger gemäß der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ((Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 98).)), |
| - | >i) wirksame Maßnahmen, die Anreize und Unterstützung dafür bieten, dass Personen, die internationalen Schutz genießen, in den Mitgliedstaaten integriert werden, | + | |
| - | > | + | i) wirksame Maßnahmen, die Anreize und Unterstützung dafür bieten, dass Personen, die internationalen Schutz genießen, in den Mitgliedstaaten integriert werden, |
| - | >j) Maßnahmen zur Bekämpfung von Ausbeutung und zur Verringerung illegaler Beschäftigung gemäß der Richtlinie 2009/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ((Richtlinie 2009/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen gegen Arbeitgeber, | + | |
| - | > | + | j) Maßnahmen zur Bekämpfung von Ausbeutung und zur Verringerung illegaler Beschäftigung gemäß der Richtlinie 2009/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ((Richtlinie 2009/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen gegen Arbeitgeber, |
| - | >k) falls anwendbar, Bereitstellung und Inanspruchnahme des auf Unionsebene — auch durch die Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache und die Asylagentur der Europäischen Union („Asylagentur“) — geschaffenen operativen Instrumentariums und der von der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) betriebenen Informationssysteme der Union. | + | |
| + | k) falls anwendbar, Bereitstellung und Inanspruchnahme des auf Unionsebene — auch durch die Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache und die Asylagentur der Europäischen Union („Asylagentur“) — geschaffenen operativen Instrumentariums und der von der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) betriebenen Informationssysteme der Union. | ||
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